Passauer Vertrag

Gedenktafel an den dort geschlossenen Passauer Vertrag von 1552, am Passauer Domplatz, Lamberg-Palais
Gedenkmünze des Kurfürsten Johann Georg I. von Sachsen zum Passauer Vertrag von 1552 und Augsburger Religionsfrieden

Der Passauer Vertrag vom 2. August 1552 zwischen dem römisch-deutschen König Ferdinand I. und den protestantischen Reichsfürsten unter der Führung Moritz’ von Sachsen nach dem Fürstenaufstand stellte die formale Anerkennung des Protestantismus dar, die mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 reichsrechtlich festgeschrieben wurde. Der Vertrag wurde im Passauer Lamberg-Palais verhandelt und abgeschlossen. Unterzeichnet wurde er im Schloss der Grafen Solms in Rödelheim.

Mit der hastigen Flucht von Kaiser Karl V. und seiner Truppen aus Innsbruck nach Villach hatte Moritz sein oberstes Kriegsziel erreicht, um Verhandlungen mit Karls Bruder König Ferdinand I. und Regenten des Reiches ohne Karl aufnehmen und eine Lösung der Religionsfrage im Reich zu forcieren, die mit Karl nicht möglich war, da dieser zu keiner friedlichen Regelung bereit war.


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